77, S. 2 f.), wird eine Position attackiert, welche die KESB Linth tatsächlich gar nicht vertrat (sog. "Strohmann-Argument"). Bestätigt der Interviewte dann noch, dass es in dieser Hinsicht nichts zu beanstanden gegeben habe (so auch die Lehrerinnen im Textkasten "Lehrerinnen: 'Hoffentlich hilft das Samuel'"), indem er ausführt, für ihn als Anwalt sei die Kindeswegnahme schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, sie sei komplett willkürlich und rechtlich unhaltbar, sind Fehlschlüsse vorprogrammiert. Muss es dem regelmässigen Leser der ON, der über die gegensätzlichen Positionen der Verfahrensbeteiligten (bspw. der Kindesvertreterin [vgl. kläg.act. 77, S. 2; kläg.act.