Weiteres Anschauungsmaterial dafür, wie der Leser mit Bedacht in die Irre geführt wurde, liefert folgende Passage des Interviews (kläg.act. 98): "Die Mutter wird von Ärzten, Nachbarn, Lehrern und Bekannten als tadellos beschrieben. Ihre Wohnung ist gepflegt und sie hat ihr Kind gut betreut. Wie konnte die KESB ihr den kleinen Samuel wegnehmen? Für mich ist diese Kindeswegnahme schlicht und einfach nicht nachvollziehbar. Sie ist komplett willkürlich und rechtlich unhaltbar. Wenn Samuel vom Kantonsgericht St.Gallen nicht zur Mutter gebracht wird, wird das Bundesgericht über diesen Fall entscheiden."