Wiederum kommt gerade einmal einer der drei am Streitfall beteiligten Rechtsvertreter (Rechtsvertreter der Mutter, Rechtsvertreter des Vaters, Vertreterin von 'Samuel') zu Wort. Dieser erhält dafür umso mehr Raum, um den Standpunkt und die Rechtsposition der Kindsmutter in einer selbst für eine Rechtsschrift eher ungewöhnlichen Schärfe vorzutragen.