98]), einen Kommentar des Beklagten 2 ("Wann darf Samuel heim?") und einen Beitrag ("Zwei Ex-Lehrerinnen von Samuel äussern sich zum 'unfassbaren Fall'" [beide kläg.act. 99]), in dem zwei ehemalige Lehrerinnen von 'Samuel' ihre Fassungslosigkeit über die Geschehnisse zum Ausdruck bringen und die Erziehung, die 'Samuel' bei seiner Mutter und Grossmutter genossen hatte, als ideal beschreiben. 4.2.5.1 Zu Recht monierten die Kläger, die Persönlichkeit der Klägerin 2 werde verletzt (Klage, S. 89-91), wenn die Unterbringung 'Samuels' in einer Pflegefamilie in ein und - 123 -