gar "brandgefährlich[e]" Behörde handle, fraglos unnötig verletzend (vgl. etwa "Der damals Achtjährige wurde vor seiner 'Entführung' immer ängstlicher und versteckte sich vor der KESB" [kläg.act. 94] oder "Die KESB mag auch Gutes tun. Aber sie ist mit derart viel Macht ausgestattet, dass sie brandgefährlich wird, wenn diese in falsche Hände gerät. Und das scheint bei der KESB Linth der Fall zu sein" [kläg.act. 6]). 4.2.5 ON-Ausgabe vom 21. April 2016