Willkür die Mutter als Hauptbezugsperson entzogen worden'". So wie die Sachlage dargestellt wird, kann der Durchschnittsleser unmöglich von sich aus auf die Idee kommen, dass es bei der ursprünglich als vorläufig gedachten Unterbringung in einer Pflegefamilie gerade auch darum gegangen sein könnte, zu verhindern, dass das Kind auf der Strecke bleibt (vgl. kläg.act. 77, S. 2-5).