Insgesamt präsentiert der Bericht bestenfalls eine Seite der Wahrheit, womit sich der Leser abermals – und verstärkt durch die früheren Artikel – kein zutreffendes Bild vom Sachbehauptungskern des Werturteils machen kann. Weil bis hierhin alle für die Massnahme sprechenden Umstände kontinuierlich ausgeblendet oder übergangen wurden, kommt selbst ein unbefangener und kritischer Betrachter kaum darum herum, sich der Meinung des Autors (Beklagter 2), dass es sich um einen grauenhaften Entscheid handle, anzuschliessen. Analog verhält es sich mit dem damit verbundenen Werturteil, wonach "das Kind auf der Strecke" bleibe, sowie jenem des Anwalts der Mutter, "hier sei 'dem Kind in völliger