4.2.4.2 Es mag sein, dass der Bericht abgesehen von bestimmten Einzelheiten (so kam etwa die Mutter mit ihren Missbrauchsvorwürfen nicht erst "bei den Gerichten", sondern schon bei der Staatsanwaltschaft "nicht durch" oder wurde ihr "faktisch" nicht "nur die Vereitelung der Vaterbesuche vorgeworfen" [Hervorhebung hinzugefügt]) mehrheitlich der Wahrheit entspricht. Was das gemischte Werturteil des grauenhaften KESB-Entscheids anbelangt, bleibt dennoch anzumerken, dass dies nunmehr bereits die vierte ON-Ausgabe ist, in der die Vorkommnisse völlig einseitig, ausschliesslich aus der Perspektive der Kindsmutter beleuchtet werden.