So werden die Umstände, welche die KESB Linth zur Fremdplatzierung veranlasst hatten, gerade einmal in einem Satz kurz angerissen ("Der Grund, […], war ihre Weigerung, Samuel dem Kindsvater und Ex- Partner an den Wochenenden zu überlassen"). Im Anschluss daran wird über vier Sätze hinweg die Haltung der Mutter verteidigt, u.a. mit Hinweis auf die in Tat und Wahrheit nicht erstellten Ungereimtheiten auf Vaterseite. Dazu, wie die Empfehlungen von " Dr. D._______" und der "Psychologin des Jungen" zustande kamen (vgl. KAB 25a und c-i), weshalb bereits die Vorgängerin der KESB Linth, die Vormundschaftsbehörde, ärztliche Berichte des Ersteren nicht mehr berücksichtigt hatte (vgl. kläg.act. 78,