Das Einzige, was Dr. med. D.____________ in den von den Beklagten eingereichten Akten (KAB 25a-h) aber wirklich feststellen konnte, war, dass sich 'Samuel' vor und nach Besuchen bei seinem Vater jeweils auffällig anders verhalten und regelmässig über Bauchschmerzen geklagt habe. Die angesprochenen Symptome könnte man aber ebenso gut als Ausdruck eines Loyalitätskonflikts sehen, der dem Jungen naturgemäss dann besonders zu Gemüte geschlagen hätte, wenn Besuche beim Vater unmittelbar bevorstanden bzw. er von solchen wieder zurückkehrte, was Dr. med. D.____________ jeweils nicht in Betracht zog (kläg.act. 83, S. 11-15; vgl. auch kläg.act. 319, S. 45-49).