diesbezüglich von einer "unmenschliche[n], barbarische[n] Katastrophe" sprechen, erweckt das bei ihm zwangsläufig Gefühle der Geringschätzung, wenn nicht sogar des Abscheus gegen die dafür verantwortliche und mehrfach namentlich genannte KESB Linth (1x Kurznachricht [kläg.act. 90]; 2x Bericht [kläg.act. 91]). Auch wenn darüber berichtet wird, dass "[d]er Bube" "wegen der KESB-Einwirkung schon mehrere gesundheitliche Zusammenbrüche" (kläg.act. 91) gehabt habe, setzt dies die entsprechende KESB, die Massnahmen zum Schutz und nicht zum Nachteil des Kindes treffen müsste, nach dem Empfinden eines Durchschnittslesers unweigerlich in deren Ansehen herab.