Dafür – und nicht für seine Kritik an der KESB Linth ("ich solle künftig unterlassen, die KESB infrage zu stellen") – wurde er vom Kantonsarzt in der Folge auch scharf gerügt (kläg. act. 89). Der Durchschnittsleser konnte sich diese keineswegs bedeutungslosen Begleitumstände jedoch unmöglich aus den wenigen dahin deutenden Aussagen zusammenreimen (z.B. "Ich begleite die Familie seit der Geburt des Jungen vor acht Jahren"; "Meine Praxis lag im gleichen Quartier, in dem seine Grossmutter wohnt, unweit der Mutter").