Im Gesamtkontext vermittelt die entsprechende Ausgabe dem Leser den Eindruck, die KESB Linth sei nicht auf die durchaus berechtigten Bedenken der Kindsmutter eingegangen ("Es war offensichtlich, dass ihm der Vaterbesuch nicht guttat. Das äusserte der Knabe nicht nur direkt, sondern es gab […] auch eindeutige psychische und körperliche Anzeichen"; "Aufgrund des Arztgeheimnisses kann ich nicht mehr dazu sagen. Nur so viel: ich musste das Besuchsrecht stoppen"). Stattdessen habe sie aus sachfremden Motiven ("ging nur noch ums Rechthaben"; "teils schikanös und von oben herab", "Mit der Zeit ging es der KESB nur noch darum, ihren Machtanspruch durchzusetzen"; "wie Frau V.___