Die Kläger störten sich am wörtlichen Zitat der Grossmutter, weil dieses den Eindruck erwecke, die KESB Linth hätte etwas Illegales getan, ja sogar ein Verbrechen begangen (Klage, S. 80 f.). Entgegen deren Ansicht wird der durchschnittliche Leser damit indes nicht zwangsläufig den Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens verbinden. Insbesondere im Gesamtkontext und mit Blick auf die stark an das Einfühlungsvermögen appellierende Inszenierung (vgl. auch "'Ich lasse die Kerze brennen, bis unser Goldschatz wieder da ist'") dürfte er diese in Anführungszeichen gesetzte und eher unauffällig platzierte grossmütterliche Aussage als Ausdruck ihrer Betroffenheit wahrnehmen.