Doch zeigte diese Warnung keine Wirkung. Am [_Datum_] 2014 gelangte der Besuchsbeistand daher mit einem Fremdplatzierungsantrag an die KESB Linth und teilte dieser mit, dass die Ausübung des Besuchsrechts seit kurzem dadurch verhindert werde, dass der Sohn weggebracht werde. So lasse sich das Besuchsrecht auch mit polizeilicher Hilfe nicht durchsetzen. Zudem brächten die Interventionen der Mutter und Grossmutter von 'Samuel' in der Schule und die Weiterverbreitung der Geschichten über sexuelle Übergriffe des Vaters das Kind zunehmend in eine unerträgliche Situation (kläg.act. 77, S. 2; kläg. act. 78, S. 3 f., 6 f.; kläg.act. 83, S. 3, 13 f.; kläg.act. 319, S. 31 und 47). Da auch die