Dem Fall 'Samuel / Kindesentführung' liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Die unverheirateten Eltern von 'Samuel' trennten sich ein Jahr nach der Geburt des Kindes, d.h. im [______] 2007 (kläg.act. 79, S. 2 und kläg.act. 83, S. 2). Seitdem bereitete der persönliche Verkehr zwischen Vater und Sohn Probleme. Das dem Vater eingeräumte Besuchsrecht wurde von der Mutter mit allen Mitteln bekämpft (kläg.act. 78, S. 2 und 5; kläg.act. 79, S. 2, kläg.act. 83, S. 2; vgl. auch Klage, S. 77 f.).