umfassend und zutreffend aufgeklärt. Abgesehen davon, wurden diese erwähnenswerten Umstände nur noch bruchstückhaft, aus dem Kontext gerissen oder sogar bewusst verfälscht wiedergegeben (s. E. 4.1.8 und 4.1.14), um damit die jeweils gerade in Frage stehende These zu untermauern.