– quasi wehrlos – der Behördenwillkür ausgesetztem Jungen (vi-Entscheid, S. 89). Dabei nahm die Informationsdichte je länger je mehr ab, während die Vorwürfe gleichzeitig immer zahlreicher und heftiger wurden (s. E. 4.1.3, 4.1.4, 4.1.5, 4.1.7, 4.1.9, 4.1.13 und 4.1.15). Über die wirklich diskussionswürdigen Themen, nämlich die vom zuständigen Amt (beabsichtigte) Nichtverlängerung der Betriebsbewilligung und die Kritik, die dem pädagogischen Konzept der Stiftung Jugendschiff aus der pädagogischen Fachwelt entgegenschlug (vgl. Berufung