Es mag sein, dass mit den ersten beiden ON-Ausgaben vom 25. September und vom 2. Oktober 2014 tatsächlich noch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit befriedigt und eine gesellschaftliche Debatte über die Sinnhaftigkeit kostenintensiver Massnahmen angestossen bzw. aufrechterhalten wurde (Berufung Beklagte 2 und 3, S. 37; vgl. auch E. 4.1.1 hiervor). Im weiteren Verlaufe der Berichterstattung rückte der Informationsauftrag allerdings zusehends in den Hintergrund und wurde bei allen erdenklichen Gelegenheiten und um jeden Preis versucht, ein desaströses Bild von der KESB Linth und später auch vom Kläger 1 zu zeichnen.