4.1.15.1 Entgegen der Auffassung der Kläger ist das Interview mit 'Marco H.' aus persönlichkeitsrechtlicher Optik unproblematisch (Klage, S. 75 f.). Es mag sein, dass einige der Antworten von 'Marco H.' im Widerspruch zu einer E-Mail stehen, die er am [Datum] 2015 an den Kläger 1 versandt und in der er dem Schiffsaufenthalt durchaus auch Positives abgewonnen hatte (vgl. kläg.act. 69). Dem durchschnittlichen Leser einer Wochenzeitung ist jedoch durchaus zuzumuten, dass er die Antworten kritisch hinterfragt und als Ausdruck einer subjektiven Sichtweise erkennt.