66; vgl. Klageantwort, S. 31 und 33; Replik, S. 17). Diese unverkennbar - 107 - mit Bedacht gewählte Abfolge ist klarerweise darauf ausgerichtet, beim Leser unberechtigte Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Massnahme zu schüren und ihn so vom eigenen Werturteil ("rechtlich eigentlich gar nicht erlaubt" [kläg.act. 65] und "weder rechtlich noch […] haltbar" [kläg.act. 66]) zu überzeugen.