Darauf, dass es sich dabei keineswegs um eine unbedeutende Ungenauigkeit handelt, da es in den Augen eines durchschnittlichen Lesers einer solchen Zeitung durchaus einen Unterschied macht, ob eine weiterlaufende Bewilligung entzogen oder eine auslaufende nicht mehr verlängert wird, wurde bereits unter E. 4.1.4.2 hiervor hingewiesen. Unmittelbar anschliessend folgt im Textkasten dann eine Passage, in der eine in indirekter Rede wiedergegebene Drittaussage mit eigenem Gedankengut angereichert ("sei faktisch also ein Gefängnis") und eine andere aus dem Zusammenhang gerissen wird ("Dafür bräuchte es eine Bewilligung des Bundesamtes für Justiz, die nicht vorliege" [kläg.act. 66;