Er beginnt damit, dass abermals behauptet wird, Mitte 2016 werde dem Jugendschiff vom zuständigen Amt die Betriebserlaubnis entzogen, obwohl dem Beklagten 2 bestens bekannt war, dass die bis dahin befristete Bewilligung nicht mehr verlängert werden sollte. Darauf, dass es sich dabei keineswegs um eine unbedeutende Ungenauigkeit handelt, da es in den Augen eines durchschnittlichen Lesers einer solchen Zeitung durchaus einen Unterschied macht, ob eine weiterlaufende Bewilligung entzogen oder eine auslaufende nicht mehr verlängert wird, wurde bereits unter E. 4.1.4.2 hiervor hingewiesen.