Auch der Textkasten, in dem die tatsächlichen Grundlagen für die Wertungen zum Therapieschiff erläutert werden, ist ein Musterbeispiel von manipulativem Journalismus. Er beginnt damit, dass abermals behauptet wird, Mitte 2016 werde dem Jugendschiff vom zuständigen Amt die Betriebserlaubnis entzogen, obwohl dem Beklagten 2 bestens bekannt war, dass die bis dahin befristete Bewilligung nicht mehr verlängert werden sollte.