66) noch einen weiteren Grund für den Ausschluss aus dem [Sonderschulinternat] gab (kläg.act. 13 f.). Ganz allgemein kommt im Bericht nirgends zum Ausdruck, dass im Zeitpunkt des Fremdplatzierungsentscheids nach Auffassung zahlreicher Personen (bspw. Schuldirektor von [_Gemeinde_], Psychologe Klinik [__Name__] [kläg.act. 9]; Schulleiter von [_Gemeinde_] [kläg.act. 12], Leiter des [Sonderschulinternats] [kläg.act. 13 f.]) wie auch der KESB Linth, der VRK und der II. Zivilkammer des Kantonsgerichts (kläg.act. 15-17) eine massive Gefährdung des Kindeswohls vorlag.