mittelbar danach zutrugen. So findet sich im Bericht kein Wort zur mangelnden Kooperationsbereitschaft und zum destruktiven Verhalten der Mutter sowie zur Gefährdungsmeldung der Schule [Gemeinde] (kläg.act. 8-12). Im Gegenteil wird die Sachlage so dargestellt, wie wenn die Schule [_Gemeinde_] den Jungen einfach nicht hätte integrieren oder aufnehmen wollen (vgl. demgegenüber kläg.act. 16, S. 4 und kläg.act. 17, S. 6). Bedenklich ist aber auch, wie der Bericht im dritten Abschnitt aus einem Zeugnis des [Sonderschulinternats] zitiert ("Bei Überforderung komme es 'manchmal zu [_________________________________]" [kläg.act.