66]) und auch dort erst unter der Überschrift "Anmerkung 2" beiläufig erwähnt wird. Die Kurznachricht, der Bericht und der Kommentar des Beklagten 2 handeln indes nicht von der künftigen Einweisung von 'Marco H.' in ein geschlossenes Heim in [__], sondern von Themen, die bereits in zahlreichen früheren ON-Ausgaben zur Sprache gekommen waren. Auch kann keine Rede davon sein, dass die ON damit einen – auch nur einigermassen zutreffenden – Überblick zum Fall geschaffen hätten (Berufung, S. 34). Die diesbezüglichen Ausführungen im Bericht sind derart tendenziös, dass sie im Ergebnis der (vorsätzlichen) Verbreitung einer Unwahrheit gleichkommen: