4.1.14.1 Auch in diesen Beiträgen wird die Klägerin 2 in ihrer Persönlichkeit verletzt. Grund dafür sind weniger die einzelnen Wertungen wie etwa jene, dass der Schiffsaufenthalt "therapeutisch fragwürdig und rechtlich eigentlich gar nicht erlaubt" (kläg.act. 65) oder "anerkanntermassen einem Gefängnis" (kläg.act. 66) gleichkomme (vgl. Klage, S. 74 f.; Berufung Beklagte 2 und 3, S. 35), als vielmehr das gezeichnete - 105 -