abgehaltenen Sitzung die "KESB-Sitzung" gemacht. Sodann wird für den akademischen Grad des Klägers 1 nicht wie üblich die Abkürzung verwendet, sondern – um dessen Status als Akademiker besonders zu betonen – mehrfach von "Doktor A.________" (2x) gesprochen. Insgesamt vermitteln die fraglichen Beiträge dem Leser den Eindruck, dass die unbedacht agierenden KESB Linth und der Kläger 1 den 15- jährigen 'Marco H.' im Zuge seiner Rückkehr nicht wie einen Menschen, sondern wie eine "Ware" oder einen "Häftling" behandelt hätten und dass sich der Kläger 1, der Akademiker, sogar zu schade gewesen sei, ihn bei dieser Gelegenheit persönlich zu treffen.