4.1.13.2 Was die beiden anderen beanstandeten Passagen anbelangt ("Wie die KESB Linth mit dem 15-Jährigen [und ihrer Verantwortung] plan-, hilf- und gefühllos umgeht, macht sprachlos" und "Und tatsächlich täten die KESB-Verantwortlichen gut daran, den Jungen, der absolut nichts verbrochen hat, nicht wie eine Ware herumzuschieben"; vgl. Klage, S. 72 f.), ist festzuhalten, dass sich in Nachricht, Bericht und Kommentar noch zahlreiche weitere dahingehende Formulierungen finden ("Zuerst wurde er ['Marco H.'] wie ein Häftling in ein Heim verfrachtet, […]"; "Marco H.*: Eingeflogen, rumgereicht, abgeschoben"; "Der Umgang der Behörde mit ihm ['Marco H.'] und seiner Mutter ist unerträglich.";