4.1.12.2 Es ist nicht zu übersehen, dass die Meinungen zu dieser Art von fürsorgerischen Unterbringung geteilt sind und dass der erzwungene Aufenthalt fernab vom gewohnten Umfeld auf einem Hochseeschiff für den Betroffenen eine gewisse Härte bedeutet und nicht immer und schon gar nicht zwangsläufig den gewünschten Effekt bringt. All dies darf und soll in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft öffentlich thematisiert und kommentiert werden. Dabei sind auch "pointierte Aussagen" erlaubt, denen mit provokativen, plakativen und bisweilen negativ konnotierten Ausdrücken wie "Deportation" Nachdruck verliehen werden kann (vgl. Berufung Beklagte 2 und 3, S. 34).