59) – als 15-jähriger [_Herkunft_] beschrieben wird, "der von der KESB Linth auf ein Schiff deportiert wurde" (kläg.act. 60). Dass der Beklagte 2 die fürsorgerische Unterbringung als eine 'Deportation' bezeichnet, worunter nach herkömmlicher Auffassung Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen (www.duden.de) verstanden wird und im kollektiven Gedächtnis vor allem Erinnerungen an dunkle Kapitel der Weltgeschichte abgespeichert sind, mag das eine sein (vgl. Klage, S. 72).