4.1.11.2 Soweit die Beklagten 2 und 3 (Berufung, S. 33) zur Rechtfertigung vorbringen, es sei darüber zu berichten gewesen, dass der Schiffsleiter gegenüber '[Zeitung]' erklärt habe, der Kläger 1 habe die Reise von 'Marco H.' ins Spital abgesagt, kann ihnen nicht gefolgt werden. Zunächst ist bereits der Neuigkeitswert dieser Information fraglich, wurde doch schon in der Vorausgabe ausgeführt, der "KESB-Chef A.___________ liess den Termin absagen" (kläg.act. 51) bzw. der "neue KESB-Beistand des Jungen" habe nach "Rücksprache mit KESB-Linth-Präsident A.___________" den Untersuchungstermin abgesagt (kläg.act. 52). Vor allem aber ergibt sich aus dem entsprechenden Artikel der '[__