4.1.11.1 Auch dieser Bericht verletzt das berufliche Ansehen des Klägers 1. Er zeichnet das Bild eines Mannes, der sich in Eigenregie rücksichtslos (vgl. die Definition von "knallhart" [www.duden.de]; "zum Nachteil des Jugendlichen") über ein ärztliches Aufgebot hinwegsetzte. So muss es der Leser jedenfalls auffassen, wenn er auf einer halben Seite viermal liest, dass niemand anderes als der Kläger 1 die Untersuchung abgesagt bzw. abgelehnt habe. Zum Schluss des Berichts folgt auf die angebliche Aussage - 101 -