Auch die Beistandschaft sei bloss errichtet worden, weil die Mutter alleinerziehend sei und 'Marco H.' ein gemeindeexternes Schulheim habe besuchen müssen. In dieses Bild passen auch der Titel des Kommentars "Der Fall läuft aus dem Ruder" und der einleitende Satz "Die KESB wird die Gefangene ihres eigenen Tuns", mit denen der Beklagte 2 – wie er im mittleren Absatz erläutert – darauf hinauswill, dass der KESB Linth und dem Kläger 1 allmählich bewusst werde, dass sich "die Mutter" bzw. "die schwache Seite" oder "das KESB-Opfer" nicht ruhigstellen und von "der Machtbehörde" brechen lasse.