'KESB verbietet Marco ärztliche Untersuchung'" werden Bilder platziert, eine Grossaufnahme der bedrückt wirkenden Kindsmutter und ein kleines Bild des __________ Fusses von 'Marco H.' in Turnschuhen. Während sich die Kurznachricht und der Bericht ganz der neuerlichen Verweigerung eines ärztlichen Untersuchs widmen, übt der Beklagte 2 in seinem Kommentar ("Der Fall läuft aus dem Ruder") allgemeine Kritik an der KESB Linth und deren Fallführung in Sachen 'Marco H'.