Es ist denn auch nicht zu verkennen, dass der Kläger 1 aufgrund dessen, dass er seinem Unmut über die Presse mit deutlichen Worten (z.B. "Nebelpetarden", "jeden Blödsinn") Ausdruck verschafft hatte, mit harten sachlichen Erwiderungen rechnen musste. Keineswegs musste er aber in Kauf nehmen, dass er und die von ihm geleitete KESB Linth im vorne beschriebenen Sinn verunglimpft würden. 4.1.10 ON-Ausgabe vom 30. Juli 2015