Mehr und mehr weitete sie sich zu einer persönlichen Abrechnung vor allem mit dem Kläger 1 aus, der sich zuvor im Amtsblatt von [_Gemeinde_] ohne Namen zu nennen über die Berichterstattung der Medien zur KESB beklagt hatte (vgl. kläg.act. 50). Die Beklagten 2 und 3 machen zudem geltend, der Bericht habe im öffentlichen Informationsinteresse gelegen (Berufung, S. 33). Dem kann nicht gefolgt werden. Die Ausgabe enthielt abgesehen von der Information über die Wortmeldung des Klägers 1 keine nennenswerte Neuerung.