Zu einer solchen Deutung muss der Betrachter spätestens dann gelangen, wenn er den fünften Absatz des Kommentars liest, der sich ausschliesslich um das Schweigen des Klägers 1 dreht und mit dem Schlusssatz endet, "[d]ie ON werden weiter über diese Geheimbehörde informieren". Schon im ersten Absatz spricht der Ausdruck "Geheimbehörde" die Angst des Lesers an, im Linthgebiet könnte im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes eine Behörde am Werk sein, die im Dunkeln operiere, kaum einer Kontrolle unterliege und dazu noch von einer Person geführt werde, deren ungenügende Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit bereits mehrfach Schlagzeilen gemacht hätten.