vielmehr wollte die KESB Linth damit im Interesse des Kindes einer ernsthaften Gefährdung seiner Entwicklung entgegenwirken. Umso verletzender ist es, dass auch in dieser Ausgabe mit allen erdenklichen Mitteln versucht wird, dem Leser genau diesen unrichtigen Eindruck zu vermitteln. - 97 - 4.1.9.3 Daneben kritisierten die Kläger (Klage, S. 190) mit gutem Grund die nachfolgende Passage im zweiten Absatz der Kommentarspalte des Beklagten 2 (kläg.act. 50):