Wird beim Leser aber der Eindruck hervorgerufen, der pädagogische Wert des Jugendschiffs werde in Fachkreisen mit jenem eines Gefängnisaufenthalts verglichen, wirft dies unweigerlich ein schlechtes Licht auf die Behörde, die einen (bekanntlich nicht straffälligen) Jugendlichen darauf unterbrachte. Ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit lässt sich nicht ausmachen.