Inwiefern dieses Werturteil ehemaliger Mitglieder des ________clubs zu ihrem früheren Präsidenten auf einem "wahren Tatsachenkern" basieren sollte, erläuterten die Beklagten nicht (Duplik, S. 49). Sie vermochten noch nicht einmal hinreichend zu belegen, dass tatsächlich ein Leserbrief mit besagtem Inhalt irgendwann und irgendwo publiziert wurde (vgl. Klage, S. 65: "angeblich 'falsches Machtbewusstsein' vorgeworfen hätten"; ferner Beilage 52 zur Duplik, S. 2 f.). Was es mit dem Sachbehauptungskern dieses gemischten Werturteils auf sich hat, tut aber ohnehin wenig zur Sache.