Duplik, S. 48), sind es doch Fälle der KESB Linth, die dem Betrachter als Beispiele dafür, wie die "Geheimbehörde KESB mit ihren Klienten umgeht", präsentiert werden und ist es deren Direktor "A._______", der gemäss dem letzten Absatz sowohl des Berichts als auch des Text-kastens auf Medienanfragen nicht oder nur mit "vorbereiteten Standardtexten" bzw. "Standardfloskeln" reagiere. Die KESB Linth wird dem Leser mithin als repräsentative Vertreterin der "Geheimbehörde KESB" präsentiert.