Auch hier werden zur Umschreibung der fürsorgerischen Unterbringung und der Kindesschutzmassnahme hauptsächlich Ausdrücke verwendet, die beim Leser negative Assoziationen wecken und ausschliesslich dazu dienen, die verfügende Behörde in ein schlechtes Licht zu rücken. In diesem Fall sind dies Begriffe wie "gefangen", "verbannt" (3x) oder "Schiffs-Inhaftierung", Wendungen wie "auf dem Schiff gefangen gehalten" oder "gewaltsam herbeigeführte Trennung von Mutter und Sohn" und schliesslich Sätze wie "Was für andere eine schöne Kreuzfahrt wäre, ist für Marco H. ein Gefängnis" oder "Es war die […] Beiständin […], die vorschlug, der [__Kindsmutter__]