Vor allem der Bericht bedient sich dabei des gleichen Musters wie schon die ON- Ausgabe vom 18. Dezember 2014. Auch hier werden zur Umschreibung der fürsorgerischen Unterbringung und der Kindesschutzmassnahme hauptsächlich Ausdrücke verwendet, die beim Leser negative Assoziationen wecken und ausschliesslich dazu dienen, die verfügende Behörde in ein schlechtes Licht zu rücken.