An der ersten ON-Ausgabe des Jahres 2015 vom 8. Januar 2015 (kläg.act. 40) störten die Kläger ein vom Beklagten 2 mit der Schriftstellerin K._______ geführtes Interview (E. 4.1.5.1) sowie ein redaktioneller Kommentar desselben (E. 4.1.5.2). 4.1.5.1 Die beanstandete Passage des Interviews mit dem Titel "KESB Zugriffe auf Kinder – Die KESB treibt Menschen in die Verzweiflung" lautet folgendermassen: