Problematisch werden die Umschreibungen des Schiffs als "Gefängnis" (3x) und erst recht des Zustands von 'Marco H.' als "gefangen" (2x) hingegen (erst) dadurch, dass sie sich nahtlos in die Ansammlung abwertender Ausdrücke für die von der KESB Linth verfügte Kindesschutzmassnahme einreihen und insofern dazu beitragen, das persönlichkeitsverletzende und bereits in früheren Ausgaben angerissene Bild einer unbarmherzigen Behörde zu bewirtschaften bzw. aufrechtzuerhalten. Inwiefern an einer solch abschätzigen Tonart ("Auf Schiff gefangen", "Kinderrechte werden mit Füssen getreten", "Verbannung", "Entführung", "zwangshaften Einweisung", "Verbannung auf das Meer", "schlimmer als