Insofern besteht entgegen den anderslautenden Bekundungen (Berufung Beklagte 2 und 3, S. 31; Duplik, S. 45) sehr wohl ein Konnex zwischen der im fraglichen Artikel geübten Kritik und der Klägerin 2. Dieser stark an die Emotionen der Leserschaft appellierende Artikel war geeignet, bei einem grossen Teil der Adressaten, die von einer KESB ein fürsorgliches und gesetzestreues Verhalten erwarten (vgl. Klage, S. 216), Gefühle des Missmuts, der Geringschätzung, ja sogar des Abscheus gegen die KESB Linth zu erwecken. - 88 -