So werden zur Umschreibung der Kindesschutzmassnahme nicht wertneutrale Begriffe, sondern fast ausnahmslos solche verwendet (z.B. "verfrachtet", "Verbannung", "Entführung", "zwangshaften Einweisung"), die geeignet sind, beim Leser negative Assoziationen zu wecken und den Eindruck zu vermitteln, die KESB Linth habe den bemitleidenswerten Jungen (vgl. Textkasten) abgeschoben, abgestraft oder unschädlich gemacht. In dieses Bild passt nicht nur der Titel ("Kinderrechte werden mit Füssen getreten"), der dem Leser im Gedächtnis haften bleibt, auch wenn er sein Augenmerk dem Inhalt des Berichts zuwendet, sondern auch der Umstand, dass im Bericht zu guter Letzt die Frage aufge-