zur Förderung seiner Entwicklung und seines Reifeprozesses als notwendig, ihm abseits von seinem bisherigen Umfeld eine klare Führung und Tagesstruktur sowie eine engmaschige Betreuung zukommen zu lassen, wie dies so nur auf dem Jugendschiff möglich sei (kläg.act. 15, S. 2-5; kläg.act. 16, S. 13-19; kläg.act. 17, S. 8-11).